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Entsorgung gefährlicher Abfälle mit elektronischem Nachweisverfahren

Sie benötigen einen zuverlässigen Partner für die nachweispflichtige Entsorgung gefährlicher Abfälle wie z. B.:

  • asbesthaltige Baustoffe (ASN: 170 605*) nur im Bigbag
  • mineralisches Dämmmaterial (ASN: 170 603*) nur im Bigbag
  • Kohleteer und teerhaltige Produkte (ASN: 170 303*)
  • Bau- u. Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen (A IV-Holz)
  • (ASN: 170 204*)
  • Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten (ASN: 170 503*)

Im Einzelentsorgungsnachweisverfahren (über 20 t) wird jeder einzelne Entsorgungsvorgang mit einem Begleitschein dokumentiert.

Im Sammelentsorgungsnachweisverfahren (kleiner als 20 t) wird jeder Abholvorgang beim ursprünglichen Abfallerzeuger durch einen Übernahmeschein dokumentiert. Die Sammeltour wird durch einen sogenannten Sammelbegleitschein in elektronischer Form belegt.

Wir benötigen dazu zu jedem Vorgang Ihre Erzeugernummer.

Unsere behördliche Nummer als Dienstleister/Bevollmächtigter lautet:  PD50B0003/Prüfziffer: 8

Unsere behördliche Nummer als Beförderer lautet:  PT5000452/Prüfziffer: 8